Seit mehreren Tagen bekomme ich auf meinem (Firmen-)Mobiltelefon Anrufe mit unterdrückter Telefonnummer. Wenn ich mich melde, höre ich Geräusche und Hintergrundstimmen am anderen Ende, es spricht dort jedoch niemand mit mir. Nach wenigen Sekunden wird die Leitung unterbrochen. Nervt ein wenig, ist aber kein Drama.

Heute, Samstag den 28. April 2012, erhalte ich vormittags wieder einen Anruf mit unterdrückter Nummer und da ist auf einmal ein Mensch dran. Ein Mann. Ob es kausale Zusammenhänge zu den anderen Anrufen gibt, weiss ich nicht, es erscheint mir jedoch naheliegend. Besonders interessant war das heutige Telefonat, weil es eine Telefonabzocke der neuesten Masche war. Das Gespräch verlief ungefähr so:

Ich: “Ja, hallo?”

Herr Schmitt: “Guten Tag, Firma TeleBilling aus Köln, wir möchten…”

Ich: “Moment, wie ist denn ihr Name?”

Herr Schmitt: “Ich heisse Schmitt.”

Ich: “Jaja, ‘Schmitt’ – alles klar. Weiter, worum geht’s?”

Herr Schmitt: “Es handelt sich um einen Serviceanruf von uns, weil von ihrem Telefonanschluss am 15. April um 19.19 Uhr eine kostenpflichte Servicerufnummer angerufen wurde. Dieser Anruf wird nicht im Einzelverbindungsnachweis und auf ihrer Telefonrechnung verzeichnet sein, darum möchten wir ihnen nun gerne die Daten per Post zusenden, damit sie das prüfen können.”

Aha, das kann ja noch lustig werden.

Ich: “Ich habe am 15. April keine Servicenummer angerufen.”

Herr Schmitt: “Vielleicht war es jemand anderes, der ihren Anschluss benutzt hat?!”

Ich: “Nein.”

Herr Schmitt: “Jedenfalls ist dieser Anruf von ihrem Anschluss getätigt worden und als Serviceleistung möchten wir ihnen nun die Daten per Post zuschicken. Geben sie mir bitte ihre Adresse?”

Jetzt bin ich hellwach und richtig in Fahrt.

Ich: “Nö, ich gebe ihnen meine Adresse nicht so einfach. Wenn der Anruf nicht im Einzelverbindungsnachweis gelistet ist, dann muss ich es ja auch nicht bezahlen, richtig? Und ihre ‘Serviceleistung’ möchte ich nicht in Anspruch nehmen. Sie brauchen mir also nichts zu schicken.”

Herr Schmitt: “Wir müssen ihnen aber die Daten zuschicken, damit sie das auf Korrektheit prüfen können.”

Ich: “Ich möchte nichts prüfen, dazu sehe ich keine Veranlassung. Machen wir’s anders: geben sie mir doch mal ihre Rufnummer, Herr Schmitt.”

Herr Schmitt: “Unsere Kontaktdaten stehen auf dem Briefkopf des Anschreibens. Da können sie auch unsere Telefonnummer sehen.”

Jetzt bin ich sauer, mein Kaffee wird kalt.

Ich: “Halten sie mich eigentlich für total bescheuert? Entschuldigung, sie kennen mich ja gar nicht. Ich bin nicht der Durchschnittsbürger und sie müssten inzwischen längst gemerkt haben, dass ihre dämliche Masche bei mir nicht funktionieren wird. Nicht wahr, Herr Schmitt, sofern das wirklich ihr Name sein sollte…”

Herr Schmitt: “Wenn sie mir ihre Anschrift nicht geben wollen, dann werde ich diese über ihren Telefonanbieter ermitteln.”

Ich: “Warum haben sie das denn nicht gleich gemacht, bevor sie mich mit ihrem Anruf belästigen?”

Herr Schmitt: “Weil das kostenpflichtig ist, diese Kosten werden ihnen dann in Rechnung gestellt.”

Ich lache herzlich ins Telefon, weil ich mich langsam nicht mehr halten kann.

Ich: “Okay, okay. Dann wünsche ich dabei besonders viel Spass und Erfolg. Herr Schmitt, sie Vollpfosten, sie wissen ganz genau, in welcher Branche sie arbeiten und für welche Masche sie da telefonieren. Nachdem sie sich dafür selbst nicht zu schade sind, bin ich mir auch nicht zu schade, sie als ‘Arschloch’ zu bezeichnen und noch einen schönen Tag zu wünschen. Bye-bye.”

*klick*

Ich kann in jedem Fall immer nur wieder davor warnen, auf irgendwelche unerwünschten Anfragen oder Angebote am Telefon einzugehen. Der Heiterkeit wegen lasse ich  mich immer wieder gerne auf ein Gespräch ein, aber, liebe Abzocker-Idioten, bei mir beisst ihr da auf Granit. Auch die Firma TeleBilling Ltd., Hohenzollernring 84, 50672 Köln.

Schönen Samstag noch!

Ich kenne Ursula von der Leyen zwar nicht, aber rein subjektiv und aus der Ferne betrachtet kann ich sagen, dass ich sie nicht wirklich mag. Persönliche Antipathien sind ja durchaus legitim, auch wenn sie manchmal nicht einfach zu begründen sind. Wie auch immer, Frau von der Leyen hat sich bei mir schon vor mehr als zwei Jahren durch ihr Zugangserschwerungsgesetz disqualifiziert, welches sie zu Prävention von Online-Kinderpornografie durchsetzen wollte. Dass die geplante Methodik schon 2009 schrecklich war, hat sich 2011 ja zum Glück durch die Abschaffung des Gesetzes erledigt.

Völlig daneben in diesem Zusammenhang war ein damaliges Radio-Interview von Frau von der Leyen, in dem ich mich persönlich von ihr regelrecht angegriffen gefühlt habe. Meine spontane Reaktion damals war: “Wie kann ein einzelner Mensch seine Unwissenheit nur so offensichtlich zur Schau stellen?

Gestern Abend war in der Tagesschau ein Bericht über den Rohrkrepierer “Hartz-IV-Bildungspaket zu sehen. Dort wurde fast schon weinerlich und mit grossem Unverständnis darüber berichtet, dass erst 2% der Berechtigten Anträge gestellt hätten. Man mag darüber streiten, ob z. B. 30 Euro pro Jahr für eintägige Schulausflüge und 10 Euro pro Monat für ausserschulische Aktivitäten wirklich interessant für Hartz-IV-Empfänger sind – eine finanzielle Entlastung stellt es allemal dar.

Wie auch immer, in der gestrigen Sendung war Frau von der Leyen in Persona zu sehen und warb dafür, das Bildungspaket zu nutzen. Nun bin ich zwar glücklicherweise kein Hartz-IV-Empfänger, aber ich fühle mich von der Dame in keinster Weise in irgendeiner Hinsicht zu irgendetwas motiviert. Ihr emotionsloser Ausdruck in Kombination mit der (gefühlten) fachlichen und sachlichen Inkompetenz, die sich bei mir gedanklich manifestiert haben, wirken auf mich eher abstossend.

Sorry, Frau von der Leyen, aber Freunde werden wir in diesem Leben nicht mehr. Ich mag Sie einfach nicht. Und dies ist meine höchst-persönliche Meinung, die ich weitestgehend mit rein subjektiver Antipathie begründe. Nicht traurig sein.

SPÄTE EINSICHT

Es ist beinahe zwei Jahre her, dass ich eine Umfrage zum Thema “Internetzensur gegen Kinderpornographie” gestartet habe. Ich hatte die Fragen bewusst und gezielt zu einem bestimmten Zwecke gewählt. Und das Ergebnis fiel genau so aus, wie ich es mir erwartet hatte. Die Auswertung folgt weiter unten, doch zunächst zur aktuellen Gesetzeslage.

DIE FDP – unsere Heldenpartei – SETZT LÖSCHEN STATT SPERREN DURCH!

Nach einer Initiative (deren Ursprung bereits im Sommer 2008 lag) der damaligen schwarz-roten Bundesregierung und unter grossem Einfluss der medienerfahrenen Ministerin Ursula von der Leyen, auch bekannt als “Zensursula“, wurde seit Frühjahr 2009 das so genannte Zugangserschwerungsgesetz vorangetrieben. Der Plan, so irrwitzig das heute, 2011, klingen mag, sah vor, Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt durch ein Stopp-Zeichen zu blockieren. Technisch sollte das durch Sperrlisten realisiert werden, die bundesweit die Erreichbarkeit der illegalen Webserver unmöglich machen sollte.

Die Bundesregierung ging sogar so weit, dass sie bereits Verträge mit grossen Providern geschlossen hatte, um genau dieses Vorhaben durchzusetzen. Wäre ja alles schön und gut gewesen, hätte man frühzeitig den durchaus plausiblen Meinungen der wirklichen Experten der Materie zugehört und ihnen Glauben geschenkt. Denn in Windeseile schossen die ersten Anleitungen aus dem Boden, welche es ermöglichen würden, diese Netzsperren zu umgehen. Nicht etwa, um das pädophilen Geschäft zu fördern, sondern um deutlich zu machen, wie unsinnig das Vorhaben der Bundesregierung, allen voran Frau von der Leyen, doch war. Schliesslich, so die Begründung der Webseitensperrungs-Gegner, seien Pädokriminelle selbst ohne jedes technische Fachwissen in der Lage, diese Sperren zu umgehen.

Es entbrannte im frühen Jahr 2009 eine regelrechte Bewegung, die auf Meinungsfreiheit und gegen Internetzensur plädierte. Es wurde eine Petition gestartet, um die Ausarbeitung und Verabschiedung des Gesetzes zu verhindern. 50.000 Unterzeichner wären notwendig gewesen, es meldeten sich 134.000 zu Wort – mehr als genug, um öffentlich angehört zu werden. Aber nicht genug für die deutsche Bundesregierung.

Bedenkenträger sahen damals vor allem auch die Meinungs- und Pressefreiheit, also einige der höchsten Rechte in Deutschland, gefährdet. Denn man ging davon aus, dass die Zensur im Internet nur unter dem Deckmantel der Prävention von Kinderpornographie eingeführt werden sollte und dass über kurz oder lang auch andere Dinge gesperrt werden würden. Die Unterstützer des Gesetzes gaben natürlich an, dass niemals irgendwelche anderen Dinge gesperrt werden würden. Heute wissen wir, dass das glatt gelogen war. Weiterhin wurde 2009 versprochen, dass ein Eindringen in die Privatsphäre von Internet-Nutzern nicht stattfinden würde, was sich jedoch auch als zweifelhaft erwies, nachdem erste Stimmen laut wurden, dass man doch über diesen Wege gleich noch viel mehr und in Echtzeit kontrollieren könne.

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Zu all der Gegenwehr aus dem Volk erfreute sich auch die Piratenpartei wachsender Beliebtheit und stand in der Öffentlichkeit wie nie zuvor (und niemals seit dem?). Die Bundesregierung trotzte allem Widerstand und vor allem auch dem eigenen gesunden Menschenverstand und brachte das Gesetz auf den Weg. Leider (oder zum Glück?) fand die FDP auf abenteuerliche Weise ihren Weg in die nächste Bundesregierung und löste damit die SPD ab. Bereits im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Bundesregierung sah die FDP das Aussetzen der Sperren vor. Muss ich mich jetzt bei der FDP bedanken? Na, das ist ja traurig!

MANNMONATE POLITISCHER ARBEIT ABSOLUT VERSCHWENDET!

Das Ende vom Lied? Vor einer Woche wurde das Gesetz nach jahrelanger Arbeit endgültig aufgehoben. Jetzt brüstet sich die FDP damit, diese sagenhafte Leistung erbracht zu haben. Es mag ja sein, dass es aus politischer Sicht tatsächlich der Verdienst der Liberalen ist, doch für mich ist es nach wie vor absolut unverständlich, weshalb man so immens viel Zeit und Geld verschwenden konnte, um ein irrwitziges Vorhaben weiter und weiter voranzutreiben, um es dann schliesslich doch (völlig berechtigterweise) zu begraben. Wie dem auch sei, jetzt wählt man einen vernünftigen Weg, man löscht nämlich kinderpornographische Inhalte aus dem Netz – und das ist auch gut so!

An dieser Stelle würde ich gerne eine passende Metapher einfügen, um die sensationell bescheuerte Idee der Internetsperren zu verdeutlichen, aber alle Vergleiche, die mir einfallen, sind ebenso dämlich wie das Zugangserschwerungsgesetz selbst. Also lassen wir das.

/EDIT: Kaum ist das Thema der Netzsperren gegen Kinderpornographie abgeebbt, schon kommt es in abgewandelter Form wieder auf den Tisch. Es gibt bereits Gerüchte, Diskussionen, Pläne, um Netzsperren gegen illegales Glücksspiel im Internet zu ermöglichen. Na, vielen Dank auch! EDIT/

GEGEN JEDEN VERSTAND – AUFKLÄRUNG HÄTTE GEHOLFEN

Im Mai 2009, der Zeit der heissen Diskussion um Sinn und Zweck der Sperren, hatte die “Deutsche Kinderhilfe” eine Umfrage in Auftrag gegeben, aus welcher hervorging, dass rund 92% der Befragten die Sperren befürworteten. Für mich ist das Ergebnis völlig plausibel (und war es auch schon damals). Es ist schlicht und einfach eine Frage der Fragestellung. Geht man raus auf die Strasse und fragt 100 Leute “Findest du, man sollte Kinderpornographie unterbinden?“, so antworten sicherlich fast alle mit einem klaren “Ja, auf jeden Fall!” Aber klärt man diese Leute über die technischen Möglichkeiten und Hintergründe auf, bietet ihnen mehrere Alternativen, um das Ziel zu erreichen, so schaut das Ergebnis völlig anders aus.

Wenn man die Wahl hat, ein kinderpornographisches Foto zu verstecken oder zu verbrennen, so wird jeder halbwegs gesunde Verstand auf “Verbrennen!” plädieren.

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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Mrs. Zensursula, Ursula von der Leyen, eine völlig ungebildete Frau ist und die Bedenken der Gegner des Sperrgesetzes nicht verstanden hätte. Ich war damals schon davon überzeugt, dass sie sich einfach gerne medienwirksam ins Licht setzt und dabei gerne auch mal einen unkonventionellen Weg geht – gegen jede Vernunft!

AUSWERTUNG DER UMFRAGE

Ich hatte 2009 die Eingangsfrage gestellt, ob Kinderpornographie durch die Sperrung von entsprechenden Seiten unterbunden werden sollte. Diese Frage stellte ich ganz zu Beginn, ohne in dem Artikel über die Möglichkeiten und Gefahren aufzuklären. Das Ergebnis:

69% (88 Stimmen) “Ich stimme keinesfalls zu” 14% (18 Stimmen) “Ich stimme eher nicht zu” 9% (12 Stimmen) “Ich stimme weitestgehend zu” 8% (10 Stimmen) “Ich stimme voll und ganz zu

Demnach waren 69% gegen Netzsperren. Ich fuhr in meinem damaligen Artikel dann mit ein wenig Aufklärung fort und fragte, ob Presse- und Meinungsfreiheit wichtig sei. Das Ergebnis:

94% (102 Stimmen) “Ich stimme voll und ganz zu” 6% (6 Stimmen) “Ich stimme weitestgehend zu” 1% (1 Stimme) “Ich stimme keinesfalls zu” 0% (0 Stimmen) “Ich stimme eher weniger zu

(Rundungsfehler der Software bitte ignorieren). Also sehen doch fast alle Meinungs- und Pressefreiheit als ziemlich wichtig an. Gut, ich fragte weiterhin, ob schlimm wäre, wenn die eigene Internetpräsenz versehentlich gesperrt werden würde. Das Ergebnis:

53% (53 Stimmen) “Ich würde die Bundesregierung verklagen” 46% (46 Stimmen) “Ich würde mich fürchterlich aufregen” 1% (1 Stimme) “Nein, würde mich ganz bestimmt nicht stören” 0% (0 Stimmen) “Ich könnte damit leben” 0% (0 Stimmen) “Es würde mich schon ein wenig stören

Okay, hier ist die Tendenz auf jeden Fall in Richtung “das wäre sensationell schlimm“. Im weiteren Verlauf des Artikels klärte ich auf, dass die Bundesregierung plante, auch vermeintlich “versehentliche” Zugriffe auf kinderpornographische Inhalte im Netz strafrechtlich zu verfolgen. Ein falscher Klick, schon wäre es zu spät gewesen. Ich fragte die Leser danach, ob sie wirklich noch niemals (auch nicht aus Versehen) auf einer Webseite mit moralisch fragwürdigem Inhalt gelandet seien. Das Ergebnis:

37% (36 Stimmen) “Das ist mir schonmal passiert” 31% (30 Stimmen) “Ist mir nie passiert und wird es auch niemals” 26% (25 Stimmen) “Es könnte sein, dass mir das schonmal passiert ist” 7% (7 Stimmen) “Das passiert mir häufiger

Rund ein Drittel gibt an, dass das niemals passiert sei und auch niemals passieren könne, dem Rest ist es schonmal passiert bzw. “könnte” schonmal geschehen sein. Daraufhin klärte ich noch weiter über die technischen Mängel des geplanten Gesetzes auf und wies insbesondere auf die Leichtigkeit hin, mit der die Sperren hätten umgangen werden können. Nun stellte ich die Eingangsfrage erneut: Sollte Kinderpornographie durch Netzsperren verhindert werden?

83% (79 Stimmen) “Ich stimme keinesfalls zu” 12% (11 Stimmen) “Ich stimme eher weniger zu” 2% (2 Stimmen) “Ich stimme weitestgehend zu” 3% (3 Stimmen) “Ich stimme voll und ganz zu

Auf einmal sind nicht mehr nur 69% gegen Netzsperren, sondern 83% gegen die Netzsperren.

FAZIT:

Mit ein wenig Aufklärungsarbeit, den Hinweisen auf die Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, der Möglichkeit von Kontrollen der Privatsphäre und insbesondere der Leichtigkeit, mit der die Sperren von Pädokriminellen hätten umgangen werden können, konnte ich zahlreiche Leser umstimmen und davon überzeugen, dass Internetsperren von kinderpornographischen Webseiten keinen wirklich guten Nutzen hätten.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung viel eher auch verstanden bzw. eingesehen hätte, dass der völlig falsche Weg eingeschlagen wurde. Viel eher hätte mit der zielgerichteten Löschung kinderpornographischer Inhalte begonnen werden können. Haufenweise Steuergelder hätten durch die Vermeidung sinnloser Petitionen, Abstimmungen und Machtkämpfe eingespart werden können.

Hoch lebe die Demokratie!

Ich suche einen Rechtsanwalt für eine wasserdichte Sache: mir wird zur Last gelegt, mit einem Fahrzeug, welches ich nicht kenne und nie in meinem Leben gefahren habe, zu einem Zeitpunkt, an dem ich mich nachweislich weit entfernt vom Ort des Geschehens befand, weniger als 2/10 des Mindestabstands auf einer Bundesautobahn eingehalten zu haben.

Den Anhörungsbogen hatte ich bereits vor Wochen zurückgeschickt und angemerkt, dass ich nicht gefahren sei. Das hat die Behörden nicht sonderlich beeindruckt, heute flatterte der Bussgeldbescheid ins Haus.

Juckt mich wenig, ich war’s ja nicht. Man kam wohl ohnehin nur auf mich, weil ein “zufälliges” Verwandtschaftsverhältnis besteht.

Natürlich könnte ich nun selbst den ganzen Papierkram übernehmen, allerdings habe ich einen arbeitsreichen Vollzeitjob und keine Zeit, mich mit solchen Dingen zu beschäftigen. Schliesslich haben die Behörden ja schon sowohl den ausgefüllten Anhörungsbogen wie auch einen persönlichen Anruf ignoriert.

Die Sache ist wasserdicht: ich kenne das Fahrzeug nicht mal und zum Zeitpunkt der “Tat” befand ich mich nachweislich weit entfernt davon im Büro und hatte dort eine Besprechung mit mindestens zwei Kollegen, die dies auch, ebenso wie E-Mails und Kalendareinträge, bezeugen können.

Welcher Anwalt hat Lust, sich ein paar Kröten zu verdienen und sich ganz nebenbei ein wenig über die Verschwendung von Steuergeldern zu amüsieren? Meldungen von Freunden/Bekannten werden bevorzugt.

Während die Welt durch vermeintliche interessantere Themen auf angeblich fehlerhafte Apple Produkte, mögliche datenschutzrechliche Probleme bei Facebook oder mutmassliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Googles Street View abgelenkt wird, hat sich still und heimlich eine ganz andere Problematik eingeschlichen, um die die deutschen Bürger früher oder später auf keinen Fall herum kommen: der neue Personalausweis in Deutschland.

Ab dem 1. November 2010 werden neue Personalausweise vergeben. Alle bestehenden Ausweise behalten weiterhin  ihre Gültigkeit, allerdings werden ab 1.11.2010 nur noch die neuen Dokumente ausgestellt. Wer seinen guten alten Personalausweis weiterhin für 10 Jahre behalten möchte, sollte vor dem 31.10.2010 einen guten Grund finden, sich einen Neuen ausstellen zu lassen.

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Nicht nur der Preis unterscheidet sich (alt: 8 €, neu: rund 29 €), besonders interessant ist die Tatsache, dass die neuen Personalausweise mit den so genannten RFID-Chips ausgestattet sind. Ein Stück digitaler Information, ein elektronischer Fingerabdruck des Inhabers.

Grundsätzlich eine gute Sache – zumindest gut gemeint. Der Chip beinhaltet alle persönlichen Daten des Inhabers, die auch auf dem Ausweis zu lesen sind. Zusätzlich biometrische Daten und eine persönliche Signatur. Der Chip ist berührungslos per Funk erkennbar und kann ausgelesen werden, ohne dass der Besitzer ihn vorlegen muss. Vorteile sind z. B.:

  • einfache Zoll- und Grenzkontrollen
  • Alterskontrolle wo immer möglich oder nötig
  • schnellere Ausweiskontrolle bei Behörden und Ämtern
  • persönliche Identifizierung am heimischen PC (Lesegerät notwendig)

Damit entfällt zukünftig die Notwendigkeit, die Daten vom Personalausweis bei Behörden abtippen zu müssen. Wir halten einfach unseren Ausweis hin und sofort werden alle unsere persönlichen Daten übermittelt. Auch am Computer daheim können wir uns damit persönlich identifizieren. Abstimmungen und Wahlen über das Internet sind denkbar und möglich.

Alles, was Vorteile mit sich bringt, hat auch Nachteile. Genau dieses berührungslose Auslesen des Chips im neuen Personalausweis bereitet manchen Leuten Kopfzerbrechen. Anderen bereitet es Spass und Freude, z. B. dem Chaos Computer Club (CCC), welcher es bereits geschafft hat, den Chip auszulesen und damit die darin enthaltenen persönlichen und biometrischen Daten auszuspähen.

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RFID ist ein Quasi-Standard, der nicht für Personalausweise neu erfunden wurde. Zahlreiche Sicherheits- und Türöffnungssysteme arbeiten damit. Die auf den Chips gespeicherten Informationen können aus unterschiedlicher Entfernung durch Lesegeräte abgefragt werden, die elektromagnetische Wellen aussenden. Solche Lesegeräte sind durchaus handelsüblich und sind heutzutage bereits überall in unseren Städten und Gebäuden verteilt.

Natürlich, die persönlichen Informationen auf den Chips in den Personalausweisen sind durch eine PIN verschlüsselt. Aber nicht nur der CCC, auch zahlreiche Universitäten haben es bereits geschafft, diese zu hacken. Durchaus denkbar, dass unsere Daten beim ahnungslosen Einkaufsbummel durch die Stadt ausgelesen und als Bewegungsprofile gespeichert oder anderweitig missbraucht werden.

Sogar in den USA macht man sich inzwischen darüber lustig, dass wir Deutsche zwar keine Bilder unserer Häuser im Internet sehen wollen, zukünftig allerdings permanent alle unsere persönlichen und biometrischen Daten per Funk im direkten Umfeld verbreiten werden. Da könnte man sich gleich ein Schild um den Hals hängen, auf dem Adresse und mehr steht.

Es bleibt abzuwarten, ob der Personalausweis mit dem RFID-Chip wie geplant dieses Jahr noch kommen wird, oder ob noch mehr Sicherheitslücken auftauchen, die von Kriminellen ausgenutzt werden könnten.

Google Street View ist eine tolle Sache – aber nicht für jedermann. Viele Bürger gehen auf die Barrikaden und so räumte Google exklusiv für Deutschland die Möglichkeit ein, Häuser verpixeln und damit unkenntlich machen zu lassen.

Dass viele (inkl. mir) das für merkwürdig und unnötig halten, hatte ich bereits berichtet. Nun kommt allerdings Deutschlands wohl grösster Google Street View Fan um die Ecke und macht allen, die den Schutz ihrer Privatsphäre durch die Strassenbilder von Google unterwandert sehen, erneut einen Strich durch die Rechnung.

Jens Best zeigt uns genau das, was Google uns auf Druck von Politik und Bevölkerung vorenthalten will. Er zieht durch die Lande und fotografiert alles, was bei Google Street View verpixelt und unkenntlich gemacht wird. Und diese Bilder behält er nicht etwa für sich. Nein, er geht noch einen Schritt weiter und stellt die Bilder bei Picasa und (besonders dreist) Google Maps online.

Bei YuccaTreePost berichtet Jens Best im Interview über seine Hintergründe und Intention. Er möchte der Gesellschaft im Netz Raum geben und sicherstellen, dass frei zugängliche Informationen (und dazu zählt der optische Eindruck von Deutschlands öffentlichen Strassen) auch im Netz unzensiert und frei verfügbar sind.

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Rechtlich bewegt Jens Best sich damit – zumindest derzeit – zwar auf rutschigem Grund, dennoch verstösst er gegen keine Auflagen oder Gesetze. Er zeigt das online, was jeder bei einem Spaziergang durch Deutschlands Strasse ohnehin sehen könnte. Und er ist nicht allein. Mehrere hundert Mitstreiter scharen sich bislang um ihn und haben angekündigt, ihn dabei zu unterstützen, bis jedes verpixelte Haus optisch erfasst und digital verfügbar gemacht wurde.

Möchtest auch du Jens bei seiner Aktion “Verschollene Häuser” unterstützen, so empfehle ich seine mixxt-Gruppe.

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Ich bin ein wenig spät dran mit diesem Thema, heute möchte aber auch ich mich zu Wort melden. Es folgt (m)eine Abhandlung darüber, warum die ganze Debatte um das vermeintlich schlimme neue Projekt von Google ein schlechter Witz ist. Warum die Proteste teilweise nicht nur unangebracht, sondern schlicht falsch sind. Warum sich mancheiner tatsächlich über ganz andere Dinge Sorgen und Gedanken machen müsste.

Im Herbst 2010 soll Google Street View auch in Deutschland online gehen. Überall in den Medien wird bereits darüber berichtet, selbst die Politik hat sich schon vermehrt eingeschaltet. Man kommt an diesem Thema fast nicht vorbei. Frankreich war 2008 Vorreiter in Europa. Hier gab es die staatliche Vorgabe, dass Gesichter und Autokennzeichen verpixelt wurden mussten. Kritische Stimmen aus dem Volk gab es kaum bis gar nicht.

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Street View polarisiert sehr stark, da sich etliche Bundesbürger in zweierlei Hinsicht von Google unterwandert sehen: 1. in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht und 2. in Bezug auf den Datenschutz. Bemerkenswert hierbei ist, mit welcher Vehemenz Deutsche auf die Barrikaden gehen und unserem internationalen Ruf alle Ehre machen: die Deutschen meckern, was das Zeug hält und als hätten sie keine eigenen Probleme.

Es ist die Tatsache, dass das eigene Haus bzw. dessen Fassade im Internet frei zugänglich gemacht werden soll. Dass dies in anderen Ländern bereits seit langer Zeit Gang und Gebe ist, scheint uns in Deutschland nicht zu stören. Wir wollen es anders haben. Und so ist es nicht verwunderlich, dass Google dem Wunsch nachkam und die Möglichkeit einräumt, unter Angabe bestimmter Daten, das eigene Heim verpixeln zu lassen. Ebenso wenig verwunderlich ist es, dass auch diesbezüglich erneut Stimmen laut wurden, die dann die Frist für diesen Widerspruchsantrag nicht für angemessen hielten.

Besonders kompliziert ist der Vorgang zum Verpixeln der Häuser nicht. Adresse eintragen, auf der eingeblendeten Karte bis auf das eigene Hausdach zoomen und einen Marker hinterlassen und anschliessend noch ein paar Detail-Daten wie Stockwerk, Beschreibung der Fassade und des Grundstücks angeben.

Die Schweizer Rockband Gotthard führt in einem ihrer Songtexte an, dass wir Menschen wohl nie zufrieden sind und immer mehr wollen und darüber die wichtigen Kleinigkeiten des Lebens vergessen.

Don’t you realize You’re living in a place you call home And you’re never satisfied ‘Cause the neighbour has What you where dreaming of

Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass die Deutschen mehr als ihre Nachbarn aus Frankreich wollen. Hatte Google ursprünglich angekündigt, der Antrag auf Verpixelung des eigenen Hauses sei bis Mitte September 2010 möglich, so wurde dieser Termin nun doch bis 15. Oktober 2010 um 24.00 Uhr verlängert.

Zu wirklich trauriger Berühmtheit hat es eine Rentner-Clique aus Düsseldorf geschafft. Die vier rüstigen Senioren haben dagegen gekämpft, dass ihre Häuser im Internet bei Google Street View gezeigt werden. Um ihrem Widerspruch Substanz zu verleihen, gaben sie sogar ein Interview und liessen sich vor ihren Häusern fotografieren. Der Artikel darüber landete nicht nur in der Zeitung, sondern selbstverständlich auch im Internet. Mit Foto der Rentner inkl. Haus. Naja, man kann darüber streiten, ob das nun lustig oder traurig ist.

Man kann es nicht jedem recht machen. Aber ist es überhaupt von Nöten, sich in Bezug auf Google Street View derart zu echauffieren? In meinen Augen nicht. Absolut nicht. Mit Street View wird in erster Linie ein Dienst angeboten werden, welcher einen ungemeinen Mehrwert bietet. Eine virtuelle Städtereise, die Vorab-Begutachtung einer neuen Wohnung, die Erkundung von Parkmöglichkeiten sind nur einige der Vorteile. Und Google Street View macht zu dem auch noch Spass. Folgendes Video zeigt eine Tour durch Manhattan, New York City – erstellt mit Google Street View:

[youtube]IyqYx4oGFqE[/youtube]

Fakt 1: Persönlichkeitsrechte

Das Fotografieren von Strassen und Häusern sowie deren Veröffentlichung im Internet stellt keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Bürgern dar. Man mag meinen, die selbstgebaute Hausfassade gehört einem, doch der Blick von einer öffentlichen Strasse ist kein Eigentum der Anwohner, wie auch Anatol Stefanowitsch in seinem Blog eindrucksvoll beschreibt. Anders würde es ausschauen, wenn Google uns nackt bei der Gartenarbeit ablichten und online stellen würde. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist soetwas ausgeschlossen. Und falls es dennoch passiert, werden die Bilder entfernt.

Fakt 2: Datenschutz

Die Sichtbarmachung deutscher Strassen im Internet verletzt keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Was verstehen wir unter Datenschutz? Im Volksmund leider meist etwas ganz anderes. Der Gesetzgeber stellt unsere persönlichen Daten unter einen gewissen Schutz. Wo halten wir uns auf? Mit wem telefonieren wir? Welche Internetseiten besuchen wir? Was essen wir? Wer und was! Das sind hierbei die wichtigen Kriterien. Eine lokale, temporale oder kausale Eigenschaft in Verbindung mit einer bestimmten Person. Wer hat was gemacht? Die reine Zurschaustellung von Strassen und Häusern lässt keinen Rückschluss darauf, wer in dem Haus wohnt.

Wer jetzt aber der Meinung ist, seine Freunde und Verwandten würden ja das Haus kennen und damit auch erkennen, dem sei gesagt: diese Leute wissen doch eh schon, wo ihr wohnt.

Im Antenne Bayern Interview sprach ein Gast, dessen Namen und Bedeutung mir entfallen ist, davon, dass die Verknüpfung verschiedener Daten und Informationen erst problematisch wird. Welches Haus ist es (Info von Google Street View), wer wohnt darin (Info aus dem Telefonbuch) und was macht er darin (Info von Facebook)? Wer nun aber seine Adresse mit vollständigem Namen öffentlich gemacht hat und auch noch Bilder seiner verranzten Wohnung online stellt, der braucht sich ohnehin über nichts mehr wundern.

Fakt 3: Verstecken und Verbergen ist erst recht auffällig

Lasst doch einfach eure Häuser verpixeln, damit sie auf Google Street View nicht erkennbar sind. Aber lasst euch auch gesagt sein, dass ihr damit erst Interesse weckt. Auch das ist eine typisch Deutsche Angewohnheit: fahren wir für drei Wochen in den Urlaub, so lassen wir überall die Rollläden runter und verrammeln das ganze Haus. Prima, damit wissen kriminelle Vereinigungen direkt bescheid, wo sie in aller Seelenruhe die Bude ausräumen können.

Fakt 4: Google Street View ist nicht schlimm!

Was tut Google? Die 20 grössten Städte Deutschlands sind in den letzten Jahren von Autos fotografiert worden. Alles, was von der Strasse aus zu sehen ist. Also Strassen, Bäume, Vorgärten und ja, auch Häuser. Allerdings sind weder Namen noch Klingelschilder zu erkennen. Autokennzeichen werden verpixelt und sind somit nicht zu lesen. Ebenso verhält es sich mit Gesichtern. Die nichtsahnende Ehefrau wird somit eher schwer ihren Ehemann mit seiner Geliebten auf der Strasse erkennen können.

Fakt 5: Das Internet weiss eh alles von dir!

Ich hatte neulich darüber berichtet, dass Facebook Bewegungsprofile von Benutzern erstellen kann. Zumindest darüber, auf welchen Webseiten sich ein Facebook-User sonst noch so aufhält. Es geht noch schlimmer. Dass Amazon uns gezielt Werbung für genau die Produkte anzeigt, für die wir uns tendenziell interessieren, ist noch vergleichsweise harmlos – kennen wir ja schon seit Ewigkeiten von unseren Payback-Punkten.

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Richtig spannend wird es, wenn die entsprechenden Vereinigungen zusammenarbeiten. Also Facebook, Google, Amazon, Twitter und die Regierungen. Eine bessere Überwachung könnte sich die NSA gar nicht vorstellen. Dank Geopositionen weiss man nicht nur, was jemand gerade macht und welchen Cocktail er/sie sich nochmal durch den Kopf gehen lässt, sondern auch ganz genau wo das passiert. Letzte Woche haben wir uns bei Amazon noch für einen Multimedia-Artikel interessiert, kaum verwunderlich, wenn uns ein anderer Dienst scheinbar total zufällig einschlägige Werbung aufs Handy schickt, wenn wir gerade an einem Media Markt vorbeifahren.

Klingt irre? Ist aber keinesfalls abwegig. Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann teilte (ebenfalls auf Antenne Bayern) genau diese Bedenken. Ansonsten hielt er sich, wie von einem Politiker gewöhnt, mit konkreten Antworten auf Fragen recht zurück. Doch eine Information konnte ihm entlockt werden: auch Herr Herrmann will seine Münchner Wohnung bei Google Street View verpixeln lassen. Vermutlich lässt auch er die Rollläden runter, wenn das Kabinett Sommerpause hat.

Mein Fazit: ich finde Google Street View klasse! Auch soziale Netzwerke und die Erhebung von Daten durch Unternehmen finde ich okay. Schliesslich habe ich auch nichts zu verbergen. Komisch wird’s dann, wenn die Daten nicht dort bleiben, wo sie erhoben wurden.

Hallo zusammen, erneut ein Beitrag in deutscher Sprache…

Ich tue mit dem Posting das, was etliche meiner Kollegen und Bekannten auch bereits getan haben: den Beitrag mit dem Titel “Heftige Proteste gegen Sperrungen im Internet” aus der Sendung Zapp auf NDR vom 20. Mai 2009 (23.15 Uhr) weiter zu publizieren.

In dieser Sendung wird Frau von der Leyen zu recht stark kritisiert und erstmalig auch von tatsächlichen Missbrauchsopfern aufgefordert, ihr absolut wahlkampfreifes, allerdings total überzogenes, sinnfreies und laienhaftes Unterfangen der Internetzensur aufzugeben. Christian Rüdiger Bahls, selbst Missbrauchsopfer und (Mit-)Begründer des Vereins “MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren” (MOGIS), spricht offen aus, was viele Menschen denken:

Frau von der Leyen, Sie packen das Problem nicht an, Sie verstecken es hinter einem Stoppschild. Sie verschliessen Ihre Augen vor Kindesmissbrauch und schauen feige weg, anstatt den Missbrauch aktiv zu verhindern.”

(freie Interpretation meinerseits)

Schlimmer noch: der im Wahlkampf 2009 sicherlich werbewirksame Wunsch, Kinderpornographie per Knopfdruck abzuschalten, sorgt nur dafür, dass unbescholtene Bürger schlussendlich in das Fahnungsraster des Bundeskriminalamtes gelangen, während die tatsächlich Kriminellen mit wenigen und effektiven Handgriffen Frau von der Leyens lächerliche Sperren umgehen und unkontrolliert ihrem Werk nachgehen.

[youtube]evXQwqIBd04[/youtube]

Frau von der Leyen, Sie mögen es vielleicht verstehen, sich durch politische Diskussionen in die Medien zu katapultieren, derart dilletantisches Vorgehen hat allerdings durchaus schon ganz andere politische Karrieren beendet.

Gute Nacht.

Hallo zusammen,

erst heute bin ich durch http://www.zensursula.net/ auf das nachfolgende kurze Telefoninterview mit Ursula von der Leyen zum Thema DNS-Sperren gegen Kinderpornographie gestossen. Was ich da gehört habe, schlägt dem Fass den Boden aus!

Frau von der Leyen gibt an, dass rund 80% der Internetnutzer die ganz normalen User des Internets” sind, während die restlichen 20% die versierten Benutzer sind, die Sperren im Internet umgehen könnten, die zum Teil “schwer pädokriminelle sind, die sich “in ganz anderen Foren” bewegen und “natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft sind.

Ein Klick hier spielt das Interview (38 Sekunden) ab

Frau von der Leyen, das war ja wohl mal ziemlich daneben. Ich bezeichne mich selbst als sehr versierten Internetnutzer, falle also in Ihre 20%-Gruppe und fühle mich ziemlich über einen Kamm mit Straftätern und Kinderschändern geschoren.

Ich denke und hoffe, die 20% der versierten Internetnutzer werden so viel wie möglich der restlichen 80% darüber aufklären, wie Ihre DNS-Manipulation und damit Ihre Zensur im Internet umgangen werden kann. Ihr Ansatz, Frau von der Leyen, ist grundfalsch. Warum packen Sie das Problem nicht da an, wo es nötig wäre: beim wirklichen Übel?

Guten Abend.

Hallo zusammen!

Ich halte mein Blog normalerweise weitestgehend Englisch, jedoch möchte ich heute einen rein deutschen Artikel veröffentlichen, denn er richtet sich in erster Linie an das deutsche Publikum.

Seit Wochen ist das Thema “Internetzensur gegen Kinderpornographie” in vieler Leute Munde. Das Thema geistert durch zahlreiche Blogs, hat bereits mehrfach seinen Weg in den Heise-Newsticker geschafft und wurde auch vom Chaos Computer Club aufgegriffen. Frau von der Leyen hat es sich sogar nicht nehmen lassen, zu Vorwürfen in Online-Blogs persönlich Stellung zu nehmen.

Heutiger Heise-Online-Artikel, welcher wertfrei behauptet, 92 Prozent der deutschen Bürger seien für die Internetsperren gegen Kinderpornographie, bringt mich dazu, das Thema nochmals persönlich und diesmal in Form einer Umfrage aufzugreifen.

Ich beginne mit folgender, recht einfach klingender Frage:

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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt fest, dass in Deutschland Presse- und Meinungsfreiheit herrscht und dass insbesondere keine Zensur stattfindet. Das ist auch gut so! In z. B. kommunistisch orientierten Staaten wie China oder auch russischen Nationen werden Informationen häufig unterdrückt, um das eigene Land besonders von westlichen Einflüssen frei zu halten. Erinnern wir uns an die Tibet-Problematik während der vergangenen Olympischen Spiele auf dem asiatischen Kontinent. Daher folgende Frage:

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Ich persönlich halte eine wert- und zensurfreie Presse für ausgesprochen wichtig. Ebenso wichtig erscheint mir, unsere Gesellschaft vor Kriminalität (und insb. auch vor Kinderpornographie und damit dem Missbrauch von Kindern) zu schützen. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns alle einig. Aber ist die Sperrung von fragwürdigen Internetseiten der richtige Weg?

Schauen wir uns mal kurz an, was unsere Regierung (bzw. das Ministerium von Frau von der Leyen) zum Thema “wie kommt eine Internetseite auf die schwarze Liste?” hat verlauten lassen: nicht viel. Eigentlich ist so gut wie gar nichts darüber bekannt. Es wurden weder Einzelheiten bzgl. der Überprüfung von den Sperrlisten noch über deren Beurteilung bekanntgegeben. Unterliegt die Entscheidung ggf. der Willkür von Einzelpersonen ohne Rücksprache mit Webseitenbetreibern? Eine der wohl besten Kurzzusammenfassung findet sich bei Wikipedia. Darunter z. B.:

Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem einen Eingriff in vier Grundrechte:

  1. Fernmeldegeheimnis
  2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  3. Informationsfreiheit
  4. Berufsfreiheit (des Providers)

Die Internetanbieter sollen laut dem Gesetz verpflichtet werden, die vom Bundeskriminalamt erstellten Sperrlisten geheim zu halten. Entsprechend einer nachträglichen Änderung des Gesetzentwurfs unter Justizministerin Brigitte Zypries sollen Zugriffsversuche auf diese Seiten auch zeitgleich protokolliert und zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden können.

Stellen wir uns vor, wir betreiben eine Webseite mit einem Forum, einem Blog, einem Gästebuch oder einem ähnlichen interaktiven Dienst. Trotz sorgfältiger Spam-Schutz-Massnahmen können wir nicht unterbinden, dass dort jemand (ggf. versteckte oder verschlüsselte) Informationen hinterlässt, die im schlimmsten Fall sogar einen Link zu einer Website mit kinderpornographischem Inhalt enthalten können.

Sind wir davor geschützt, dass Bundesbehörden unsere eventuell gewinnbringende Webseite sperren und sogar ein Strafverfahren gegen uns einleiten? Darüber ist bislang nichts bekannt. In anderen Ländern, die auch bereits mit ähnlichen Mechanismen herumexperimentiert haben, sind bereits mehrfach “normale” Internetseiten gesperrt worden.

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Wie schaut es mit uns als Internetnutzer aus? Bin ich eigentlich jederzeit und 100%ig davor sicher, auf einer Website mit “schlimmem” Inhalt zu landen? In Zeiten von URL-Verkürzungsdiensten, von versteckten Popups und von im Hintergrund geladenen Inhalten können wir oft gar nicht mehr sicherstellen, woher die Informationen kommen, die unser Browser darstellt. Gefällt uns der Inhalt nicht, so klicken wir ihn in der Regel weg. Aber was, wenn es dann bereits zu spät ist? Wenn uns jemand einen Link geschickt hat, dessen Zieladresse sich auf den berüchtigten Sperrlisten befindet?

Inzwischen ist entgegen ersten Aussagen doch bekannt geworden, dass Zugriffe auf gesperrte Webseiten zentral gespeichert, ausgewertet und strafrechtlich verfolgt werden. Heute geklickt, morgen steht die Polizei mehr oder weniger freundlich vor unserer Tür, durchsucht unsere harmlose Wohnung und beschlagnahmt kurzerhand – abgesichert durch Frau von der Leyens Gesetzentwurf – unsere Computertechnik. Wie finden wir das?

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Und es gibt noch zahlreiche weitere Missverständnisse und Lücken in dem Gesetzentwurf zur Sperrung von Internetseiten gegen Kinderpornographie. Technisch funktioniert das Ganze so, dass die Aufrufe der fraglichen Webseiten auf Provider-Ebene durch die Beantwortung von DNS-Anfragen (Anm.: DNS ist quasi das “Telefonbuch” für das Internet, (fast) jeder Webseitenaufruf sucht einmal in diesem Internet-Telefonbuch) umgeleitet werden sollen.

Dies stellt eindeutig eine Zensur dar, denn ohne unser Wissen werden uns nicht die Informationen präsentiert, die wir angefordert haben. Und darüber hinaus ist diese technische Massnahme eher lachhaft denn wirkungsvoll, da die Sperren für technisch versierte Nutzer mit Leichtigkeit umgangen werden können und selbst technisch weniger erfahrene Nutzer diese Sperren dank etlicher Anleitungen ebenfalls aushebeln können.

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An dieser Stelle komme ich noch einmal auf die Eingangsfrage zurück und bin gespannt, ob meine Darlegungen dem einen oder anderen Besucher die Augen geöffnet haben und er die Frage nach dem Sinn von Internetsperren bzw. nach deren Wirkung nun anders beantwortet:

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Vielen Dank für die Teilnahme!

Meine abschliessende und persönliche Meinung: Kinderpornographie ist ebenso verabscheuungswürdig wie jede andere Art von Kindesmissbrauch. Die Sperrung von Webseiten nach dem Vorhaben von Frau von der Leyen löst das Problem allerdings keinesfalls. Es handelt sich lediglich um ein sehr pressetaugliches Wahlkampfthema.

Guten Abend!